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Evidenzgemeinde
Die Evidenzgemeinde führt die Staatsbürgerschaftsdaten einer Person. Welche Gemeinde das ist, hängt vom Geburtsdatum ab — und genau das überrascht viele beim Antrag.
Welche Gemeinde ist es?
| Geburt | Evidenzgemeinde |
|---|---|
| vor dem 1. Juli 1966 in Österreich | die Geburtsgemeinde |
| ab dem 1. Juli 1966 | die Wohngemeinde der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt |
| Mutter wohnte im Ausland | die Geburtsgemeinde |
Wann sie wichtig wird
Seit November 2014 laufen die Daten im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister zusammen. Ist Ihr Eintrag dort vollständig, stellt jedes Standesamt den Staatsbürgerschaftsnachweis sofort aus. Fehlen Daten — häufig bei älteren Jahrgängen —, muss die Evidenzgemeinde sie nachliefern, und genau dann dauert es länger.
Abgrenzung
Die Evidenzgemeinde bestimmt nicht, wo Sie den Nachweis beantragen: Das geht bei jedem Standesamt. Sie ist auch nicht die Meldegemeinde — Ihr Wohnsitz steht im ZMR und hat mit der Evidenz nichts zu tun.
Häufige Fragen
Muss ich zur Evidenzgemeinde fahren?
Nein. Die Behörden tauschen die Daten untereinander aus.
Woher weiß ich, welche Gemeinde es ist?
Aus Geburtsdatum und Wohnort der Mutter bei Ihrer Geburt. Im Zweifel fragt das Standesamt für Sie nach.
| Grundlage | Staatsbürgerschaftsgesetz |
|---|---|
| Quelle | www.oesterreich.gv.at |
- oesterreich.gv.at, Begriffslexikon: Evidenzgemeinde · abgerufen am 23.09.2026
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