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Meldebestätigung Österreich: Kosten, Wege, Dauer
Eine Meldebestätigung kostet 3 Euro, wenn sie aus dem Zentralen Melderegister stammt, und 2,10 Euro aus dem lokalen Melderegister der Gemeinde. Ausgestellt wird sie von jeder Meldebehörde in Österreich sowie online über oesterreich.gv.at mit ID Austria. Dazu kann eine Zeugnisgebühr von 21 Euro kommen — sie entfällt, wenn die Bestätigung an eine bestimmte andere Person oder Behörde gerichtet ist.
Banken, Versicherungen, Arbeitgeber und Vermieter verlangen die Meldebestätigung regelmäßig, meist kurzfristig. Diese Seite zeigt alle Wege mit ihren Gebühren, die Unterschiede zwischen den Registern und die Sonderfälle: Kinder, Wien, historische Bestätigung und Vorlage bei der Sozialversicherung.
| Aus dem ZMR | 3 Euro Bundesverwaltungsabgabe |
|---|---|
| Aus dem lokalen Register | 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe |
| Zeugnisgebühr | 21 Euro, entfällt bei Adressierung an eine andere Person oder Behörde |
| Zuständig | jede Meldebehörde in Österreich |
| Online | oesterreich.gv.at mit ID Austria oder EU-Login |
| Grundlage | § 19 Meldegesetz 1991, Bundesverwaltungsabgabenverordnung |
Was kostet die Meldebestätigung?
Die Gebühr hängt davon ab, aus welchem Register die Bestätigung stammt. Aus dem Zentralen Melderegister kostet sie 3 Euro, aus dem lokalen Melderegister der Gemeinde 2,10 Euro. Der Unterschied ist inhaltlich: Das lokale Register führt nur Meldungen innerhalb dieser Gemeinde, das ZMR alle Meldungen in Österreich.
Hinzu kommt eine Bundesgebühr, die sogenannte Zeugnisgebühr von 21 Euro. Sie entfällt, wenn die Bestätigung an eine bestimmte andere Person oder Behörde gerichtet wird — nicht aber, wenn sie auf Sie selbst ausgestellt ist. Wer sie für die Bank braucht, lässt sie also besser an die Bank adressieren.
In Wien entfallen sämtliche Gebühren und Abgaben, wenn die Bestätigung zur Vorlage bei der Sozialversicherung dient, etwa bei der Pensionsversicherung.
Welche Wege gibt es?
| Weg | Voraussetzung | Abgabe | Dauer |
|---|---|---|---|
| Online über oesterreich.gv.at | ID Austria oder EU-Login, elektronische Zahlung | 3 Euro (ZMR) | sofort als Ausdruck |
| Persönlich bei der Meldebehörde | amtlicher Lichtbildausweis | 3 Euro (ZMR) oder 2,10 Euro (lokal) | sofort |
| Schriftlich per Post | Antrag mit Identitätsnachweis | wie persönlich | Postlaufzeit |
| Bei der Anmeldung | ausgefüllter Meldezettel | kostenlos | sofort |
Der letzte Weg wird oft übersehen: Wer sich ohnehin gerade anmeldet, erhält die bestätigte Meldung unmittelbar ausgehändigt. Heben Sie dieses Blatt auf, es erspart den späteren Gang.
Einfache oder historische Bestätigung?
Die einfache Meldebestätigung weist aus, dass Sie gemeldet sind, seit wann und wo. Die historische umfasst zusätzlich frühere Anmeldungen und die zugehörigen Abmeldungen — sie wird etwa für Pensionsverfahren oder Staatsbürgerschaftsverfahren verlangt.
Für Wohnsitze, die vor dem 1. März 2002 abgemeldet wurden, liegen die Daten nicht im ZMR. Solche Bestätigungen stellt nur die damals zuständige Gemeinde aus.
Wie bekommen Sie die Bestätigung in Wien?
In Wien ist das Magistratische Bezirksamt zuständig, konkret die Meldeservices. Der Wohnbezirk spielt keine Rolle: Die Bestätigung lässt sich in jedem Meldeservice beantragen, für Wiener Wohnsitze vor März 2002 allerdings nur bei der zuständigen Stelle der Stadt. Auch der Online-Weg mit ID Austria steht offen.
Was gilt für Kinder und Minderjährige?
Minderjährige können die Ausstellung nicht selbst beantragen. Den Antrag stellen die Pflege- oder Erziehungsberechtigten, persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde. Wer für eine Person meldepflichtig ist, kann die Bestätigung auch für diese beantragen.
Meldebestätigung oder Meldeauskunft?
Die Begriffe werden oft verwechselt, kosten aber Unterschiedliches. Die Meldebestätigung betrifft die eigene Meldung. Die Meldeauskunft betrifft eine andere Person und ist online mit 3,30 Euro Verwaltungsabgabe verbunden — die auch dann anfällt, wenn die Abfrage kein eindeutiges Ergebnis liefert. Wer eine andere Person sucht, braucht dafür deren eindeutige Bestimmbarkeit, etwa über Geburtsdatum oder frühere Adresse.
Häufige Fragen
Was kostet die Meldebestätigung genau?
3 Euro aus dem Zentralen Melderegister, 2,10 Euro aus dem lokalen Melderegister. Dazu kommt eine Zeugnisgebühr von 21 Euro, sofern die Bestätigung nicht an eine bestimmte andere Person oder Behörde gerichtet ist. In Wien entfallen die Gebühren bei Vorlage für die Sozialversicherung.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Nein. Jede Meldebehörde in Österreich greift auf das Zentrale Melderegister zu. Nur für Wohnsitze, die vor dem 1. März 2002 abgemeldet wurden, ist die damals zuständige Gemeinde nötig.
Geht der Antrag per E-Mail?
Nein. Vorgesehen sind der Online-Weg über oesterreich.gv.at, die persönliche Vorsprache und der Postweg. E-Mail und Fax sind nicht zulässig.
Brauche ich eine ID Austria?
Nur für den Online-Weg. Persönlich genügt ein amtlicher Lichtbildausweis. Wie Sie die ID Austria bekommen, steht unter ID Austria registrieren.
Wie lange ist die Bestätigung gültig?
Sie dokumentiert den Stand am Ausstellungstag; eine gesetzliche Gültigkeitsdauer gibt es nicht. Die Frist setzt die Stelle, bei der Sie sie vorlegen — Banken akzeptieren sie üblicherweise wenige Wochen lang.
- oesterreich.gv.at — Meldebestätigung, Gebühren und Verfahren · abgerufen am 20.09.2026
- Stadt Wien — Zeugnisgebühr, Bundesverwaltungsabgabe, Gebührenfreiheit bei Sozialversicherung · abgerufen am 20.09.2026
- RIS — § 19 Meldegesetz 1991, Meldebestätigung
- RIS — Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983, Anlage 1, Tarifpost 17
auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Bestätigungen stellt ausschließlich die Meldebehörde aus. Einzelne Gemeinden können zusätzliche Abgaben vorsehen — maßgeblich ist die Auskunft der zuständigen Stelle.
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