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Unterkunftgeber

Unterkunftgeber ist, wer jemandem eine Unterkunft zur Verfügung stellt — Eigentümerin, Vermieter oder Hauptmieterin. Das Meldegesetz weist dieser Rolle eigene Pflichten zu.

Welche Pflichten

Wenn die Unterschrift fehlt

Die Meldebehörde nimmt die Anmeldung trotzdem entgegen; das Fehlen ist anzugeben. Ihre Meldepflicht bleibt bestehen — niemand darf durch Verweigerung der Unterschrift an der Meldung gehindert werden. Bei der Online-Anmeldung tritt die digitale Zustimmung des Unterkunftgebers an die Stelle der Unterschrift.

Abgrenzung

Beherbergungsbetriebe sind keine gewöhnlichen Unterkunftgeber: Sie führen ein Gästeverzeichnis, Gäste melden sich nicht gesondert an. Und die Rolle sagt nichts über das Mietverhältnis aus — auch wer unentgeltlich aufnimmt, ist Unterkunftgeber.

Häufige Fragen

Hafte ich als Vermieter für falsche Angaben?

Sie wirken an der Richtigkeit mit. Wer wissentlich falsche Angaben bestätigt, riskiert eine Verwaltungsstrafe.

Muss ich wissen, wer bei mir gemeldet ist?

Sie sollten es. Auskunft darüber, wer an Ihrer Adresse gemeldet ist, erhalten Sie bei der Meldebehörde.

RECHTSGRUNDLAGE
Rechtsgrundlage
GrundlageMeldegesetz 1991
Quellewww.ris.bka.gv.at
QUELLEN

Wo dieser Begriff erklärt wird

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Begriffe werden erklärt, nicht ausgelegt — verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Stelle.

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