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Unterkunftgeber
Unterkunftgeber ist, wer jemandem eine Unterkunft zur Verfügung stellt — Eigentümerin, Vermieter oder Hauptmieterin. Das Meldegesetz weist dieser Rolle eigene Pflichten zu.
Welche Pflichten
- Den Meldezettel mitunterschreiben als Bestätigung der Unterkunft
- An der Richtigkeit der Angaben mitwirken
- Die Meldung nicht verhindern die Pflicht trifft die bewohnende Person
Wenn die Unterschrift fehlt
Die Meldebehörde nimmt die Anmeldung trotzdem entgegen; das Fehlen ist anzugeben. Ihre Meldepflicht bleibt bestehen — niemand darf durch Verweigerung der Unterschrift an der Meldung gehindert werden. Bei der Online-Anmeldung tritt die digitale Zustimmung des Unterkunftgebers an die Stelle der Unterschrift.
Abgrenzung
Beherbergungsbetriebe sind keine gewöhnlichen Unterkunftgeber: Sie führen ein Gästeverzeichnis, Gäste melden sich nicht gesondert an. Und die Rolle sagt nichts über das Mietverhältnis aus — auch wer unentgeltlich aufnimmt, ist Unterkunftgeber.
Häufige Fragen
Hafte ich als Vermieter für falsche Angaben?
Sie wirken an der Richtigkeit mit. Wer wissentlich falsche Angaben bestätigt, riskiert eine Verwaltungsstrafe.
Muss ich wissen, wer bei mir gemeldet ist?
Sie sollten es. Auskunft darüber, wer an Ihrer Adresse gemeldet ist, erhalten Sie bei der Meldebehörde.
| Grundlage | Meldegesetz 1991 |
|---|---|
| Quelle | www.ris.bka.gv.at |
- RIS, Meldegesetz 1991: Pflichten des Unterkunftgebers · abgerufen am 23.09.2026
Wo dieser Begriff erklärt wird
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- Meldewesen Österreich: Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung: Fristen, Strafen und Zuständigkeiten im österreichischen Meldewesen.
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