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Bundesverwaltungsabgabe
Die Bundesverwaltungsabgabe ist der Betrag, den eine Behörde für eine Amtshandlung einhebt — etwa für die Ausstellung eines Dokuments. Sie ist nicht dasselbe wie die Gebühr für den Antrag.
Die drei Posten auf einer Rechnung
| Posten | Wofür |
|---|---|
| Bundesgebühr | für Eingaben und Beilagen, etwa 21 Euro für einen schriftlichen Antrag |
| Bundesverwaltungsabgabe | für die Amtshandlung selbst, also das Ausstellen |
| Landesverwaltungsabgabe | wenn eine Landesbehörde tätig wird, je Bundesland verschieden |
Warum dieselbe Urkunde unterschiedlich viel kostet
Weil die Landesverwaltungsabgabe von Bundesland zu Bundesland abweicht. Beim Staatsbürgerschaftsnachweis sind die Bundesanteile fix — 21 Euro Antrag, 21 Euro Ausstellung —, die Landesabgabe kommt dazu. Deshalb nennen seriöse Angaben dort einen Mindestbetrag und keinen Endpreis.
Abgrenzung
Für Leistungen der Justiz gilt die Gerichtsgebühr, nicht die Verwaltungsabgabe. Und Abgabenfreiheit gibt es in bestimmten Fällen: Manche Amtswege sind ausdrücklich gebührenfrei, etwa Anträge in Verfahren, die dem eigenen Nachweis im Sozialbereich dienen.
Häufige Fragen
Kann ich bar zahlen?
Das entscheidet die Behörde. Viele Stellen nehmen Karte, manche nur Bargeld — fragen Sie vorher nach.
Bekomme ich die Abgabe zurück, wenn der Antrag abgelehnt wird?
In der Regel nicht. Bezahlt wird die Amtshandlung, nicht das Ergebnis.
| Grundlage | Bundesverwaltungsabgabenverordnung |
|---|---|
| Quelle | www.ris.bka.gv.at |
- oesterreich.gv.at: Beglaubigungen, Gebühren und Zeugnisse · abgerufen am 23.09.2026
- oesterreich.gv.at, Begriffslexikon: Evidenzgemeinde · abgerufen am 23.09.2026
Wo dieser Begriff erklärt wird
Der Begriff kommt auf 7 Seiten vor. Die wichtigsten:
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