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Registrierungsbehörde
Die Registrierungsbehörde stellt Ihre Identität fest, damit Sie die ID Austria nutzen können. Diesen Termin kann man nicht überspringen — alles Weitere läuft danach am eigenen Handy.
Welche Stellen das sind
| Personengruppe | Stelle |
|---|---|
| Österreichische Staatsangehörige | Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder passberechtigte Gemeinde |
| Ausländische Staatsangehörige | Landespolizeidirektion |
| Im Ausland lebend | Vertretungsbehörde |
Was Sie mitbringen
Einen amtlichen Lichtbildausweis und das Smartphone mit installierter App und aktiver Gerätesperre. Die Registrierung ist kostenlos und ab dem vollendeten 14. Lebensjahr möglich.
Abgrenzung
Nicht jede Gemeinde ist Registrierungsbehörde — nur passberechtigte. Und die Behörde erteilt keine Vollfunktion im Nachhinein von selbst: Wer zunächst nur die Basisfunktion aktiviert hat, muss dafür erneut vorsprechen.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Termin?
Meist ja. Viele Behörden bieten die Terminvergabe online an.
Kann ich die ID Austria für mein Kind einrichten?
Erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, und die Person muss selbst erscheinen.
| Grundlage | E-Government-Gesetz |
|---|---|
| Quelle | www.id-austria.gv.at |
- oesterreich.gv.at: ID Austria, Registrierung und Funktionsumfang · abgerufen am 23.09.2026
Wo dieser Begriff erklärt wird
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