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Registrierungsbehörde

Die Registrierungsbehörde stellt Ihre Identität fest, damit Sie die ID Austria nutzen können. Diesen Termin kann man nicht überspringen — alles Weitere läuft danach am eigenen Handy.

Welche Stellen das sind

Registrierungsbehörden für die ID Austria
Personengruppe Stelle
Österreichische Staatsangehörige Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder passberechtigte Gemeinde
Ausländische Staatsangehörige Landespolizeidirektion
Im Ausland lebend Vertretungsbehörde

Was Sie mitbringen

Einen amtlichen Lichtbildausweis und das Smartphone mit installierter App und aktiver Gerätesperre. Die Registrierung ist kostenlos und ab dem vollendeten 14. Lebensjahr möglich.

Abgrenzung

Nicht jede Gemeinde ist Registrierungsbehörde — nur passberechtigte. Und die Behörde erteilt keine Vollfunktion im Nachhinein von selbst: Wer zunächst nur die Basisfunktion aktiviert hat, muss dafür erneut vorsprechen.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?

Meist ja. Viele Behörden bieten die Terminvergabe online an.

Kann ich die ID Austria für mein Kind einrichten?

Erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, und die Person muss selbst erscheinen.

RECHTSGRUNDLAGE
Rechtsgrundlage
GrundlageE-Government-Gesetz
Quellewww.id-austria.gv.at
QUELLEN

Wo dieser Begriff erklärt wird

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Begriffe werden erklärt, nicht ausgelegt — verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Stelle.

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Wir stellen keine Dokumente aus und vermitteln keine Amtswege. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die genannten Stellen.