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AUSKUNFTSPORTAL.AT · ÖSTERREICH PRIVATES INFORMATIONSANGEBOT · KEINE BEHÖRDE
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Informationsbegehren

Ein Informationsbegehren ist der Antrag auf Zugang zu staatlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Es gilt seit 1. September 2025 und löst das alte Auskunftspflichtgesetz ab — zusammen mit der Amtsverschwiegenheit in ihrer bisherigen Form.

Wie Sie es stellen

Was Sie bekommen

Zugang zu vorhandenen Aufzeichnungen im Tätigkeitsbereich der Stelle. Nicht erfasst sind Informationen, die geheim zu halten sind — etwa aus Gründen der nationalen Sicherheit, des Datenschutzes oder eines laufenden Verfahrens. Unabhängig davon müssen Stellen Informationen von allgemeinem Interesse, etwa Studien und Verträge ab 100.000 Euro, von sich aus im Informationsregister veröffentlichen.

Abgrenzung

Das Informationsbegehren betrifft amtliche Informationen. Geht es um Ihre eigenen Daten, ist das Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO der richtige Weg — mit eigener Frist und eigenem Beschwerdeweg.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es?

Die Stelle muss binnen vier Wochen antworten; die Frist kann aus schwerwiegenden Gründen um weitere vier Wochen verlängert werden.

Was, wenn ich keine Antwort bekomme?

Dann können Sie einen Bescheid verlangen und diesen beim Verwaltungsgericht bekämpfen.

RECHTSGRUNDLAGE
Rechtsgrundlage
GrundlageInformationsfreiheitsgesetz, BGBl. I Nr. 5/2024
Quellewww.oesterreich.gv.at
QUELLEN

Wo dieser Begriff erklärt wird

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Begriffe werden erklärt, nicht ausgelegt — verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Stelle.

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Wir stellen keine Dokumente aus und vermitteln keine Amtswege. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich die genannten Stellen.