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Vertretungsbehörde
Österreichische Vertretungsbehörden sind Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate. Im Ausland übernehmen sie Aufgaben, die im Inland Behörden erledigen — vom Reisepass bis zur Beschaffung von Urkunden.
Was Sie dort bekommen
- Reisepass und Notpass zu Konsulargebühren
- Staatsbürgerschaftsnachweis 71 Euro
- Beschaffung von Urkunden aus Österreich gebührenpflichtig
- Beglaubigungen und Überbeglaubigungen siehe Apostille
- Hilfe in Notlagen Verlust von Dokumenten, Unglücksfälle
Warum es teurer ist
Im Ausland gelten Konsulargebühren, die über den inländischen Sätzen liegen. Der Staatsbürgerschaftsnachweis kostet in Österreich 21 Euro Antrags- plus 21 Euro Ausstellungsgebühr, bei der Vertretungsbehörde 71 Euro. Wer die Wahl hat, erledigt solche Amtswege günstiger während eines Österreich-Aufenthalts.
Abgrenzung
Einen Führerschein stellt die Vertretungsbehörde nicht aus; ein Duplikat ist über sie nur in bestimmten Fällen möglich, sonst nach der Rückkehr. Urkunden ausländischer Stellen beschaffen Sie grundsätzlich selbst — über Verwandte oder Vertrauenspersonen —, die Vertretungsbehörde hilft nur, wenn das nicht möglich ist.
Häufige Fragen
Welche Vertretung ist für mich zuständig?
Die für Ihren Aufenthaltsort. Das Außenministerium führt ein Verzeichnis aller österreichischen Vertretungen samt Amtsbereich.
Was mache ich, wenn mein Pass im Urlaub weg ist?
Verlust bei der örtlichen Polizei anzeigen, dann zur nächsten österreichischen Vertretungsbehörde. Sie stellt ein Notreisedokument für die Heimreise aus.
Kann ich dort heiraten?
Nein, Eheschließungen nehmen Vertretungsbehörden nicht vor. Dafür ist das Standesamt im jeweiligen Staat zuständig.
- oesterreich.gv.at: Urkunden und Ausweise über die Vertretungsbehörde, Konsulargebühren · abgerufen am 23.09.2026
- oesterreich.gv.at: Aufgaben der österreichischen Vertretungsbehörden · abgerufen am 23.09.2026
Wo dieser Begriff erklärt wird
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