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Zentrales Personenstandsregister

Das Zentrale Personenstandsregister, kurz ZPR, führt seit November 2014 Geburten, Eheschließungen, eingetragene Partnerschaften und Sterbefälle bundesweit.

Wofür Sie den Begriff brauchen

Wegen der zentralen Führung stellt jedes Standesamt in Österreich die Urkunde aus — der Geburtsort spielt keine Rolle mehr. Das spart bei einem Umzug quer durchs Land den Weg oder den Schriftverkehr mit der alten Heimatgemeinde.

Abgrenzung

Der entscheidende Unterschied zum Zentralen Melderegister: Das ZPR führt Personenstandsfälle, das ZMR Wohnsitze. Und der Stichtag zählt — für Ereignisse vor November 2014 bleibt das Standesamt des Ereignisortes zuständig, sofern der Eintrag nicht nacherfasst wurde.

Die Zahl dazu

Eingeführt im November 2014. Für ältere Ereignisse: Standesamt des Ereignisortes.

Häufige Fragen

Woher weiß ich, ob mein Eintrag nacherfasst ist?

Fragen Sie beim nächstgelegenen Standesamt an. Es sieht im Register, ob der Eintrag vorliegt, und verweist Sie andernfalls weiter.

Kann ich Urkunden online bestellen?

Einzelne Gemeinden bieten das an, flächendeckend ist es nicht. Der verlässliche Weg führt über das Standesamt.

RECHTSGRUNDLAGE
Rechtsgrundlage
GrundlagePersonenstandsgesetz 2013
Quellewww.ris.bka.gv.at

Wo dieser Begriff erklärt wird

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Begriffe werden erklärt, nicht ausgelegt — verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Stelle.

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