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Apostille

Die Apostille ist eine Beglaubigungsform für Urkunden, die in den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens ohne weitere Legalisation anerkannt wird.

Wofür Sie den Begriff brauchen

Sie brauchen sie, wenn eine österreichische Urkunde im Ausland gelten soll — etwa die Geburtsurkunde für eine Eheschließung in einem anderen Staat oder der Strafregisterauszug für eine Bewerbung. Ohne sie wird die Urkunde vielerorts nicht angenommen.

Abgrenzung

Von der Legalisation unterscheidet sich die Apostille dadurch, dass keine Beglaubigungskette über die Vertretungsbehörde nötig ist. Von der beglaubigten Übersetzung unterscheidet sie sich ganz: Die Apostille bestätigt die Echtheit der Urkunde, nicht ihren Inhalt in einer anderen Sprache. Häufig verlangt das Zielland beides.

Häufige Fragen

Wer stellt die Apostille aus?

Das hängt von der Urkunde ab: für Personenstandsurkunden in der Regel das Amt der Landesregierung, für gerichtliche Urkunden die Justiz.

Brauche ich sie innerhalb der EU?

Für viele Personenstandsurkunden nicht mehr: Eine EU-Verordnung erlaubt mehrsprachige Formulare ohne Apostille. Fragen Sie vor dem Behördengang beim Zielland nach.

RECHTSGRUNDLAGE
Rechtsgrundlage
GrundlageHaager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961
Quellewww.bmeia.gv.at

Wo dieser Begriff erklärt wird

auskunftsportal.at ist ein privates Informationsangebot und keine Behörde. Begriffe werden erklärt, nicht ausgelegt — verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Stelle.

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