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Hauptwohnsitz

Der Hauptwohnsitz ist dort, wo der Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt. Jede Person kann nur einen Hauptwohnsitz haben, weitere Unterkünfte sind Nebenwohnsitze. Die Definition steht in der Bundesverfassung.

Woran er sich bemisst

Entscheidend ist eine Gesamtschau, nicht ein einzelnes Merkmal. Das Meldegesetz nennt unter anderem:

Wo mehrere Wohnsitze bestehen, entscheidet das überwiegende Naheverhältnis. Bei gleichwertigen Beziehungen dürfen Sie selbst bestimmen, welchen Sie als Hauptwohnsitz bezeichnen.

Warum das zählt

Wovon der Hauptwohnsitz abhängt
Bereich Bedeutung
Wahlrecht Sie wählen dort, wo Ihr Hauptwohnsitz liegt
Behörden viele Verfahren richten sich nach dem Hauptwohnsitz, etwa die Kfz-Zulassung
Gemeindefinanzen der Finanzausgleich verteilt Mittel nach Hauptwohnsitzen
Abgaben manche Gemeinden heben für Nebenwohnsitze eigene Abgaben ein

Abgrenzung

Der Hauptwohnsitz ist keine freie Wahl: Er ergibt sich aus den tatsächlichen Verhältnissen. Wer ihn falsch meldet, riskiert eine Strafe nach dem Meldegesetz. Der Nebenwohnsitz ist dagegen jede weitere Unterkunft, die ebenfalls zu melden ist.

Häufige Fragen

Kann ich zwei Hauptwohnsitze haben?

Nein. Mehrere Wohnsitze sind zulässig, aber nur einer davon ist der Hauptwohnsitz.

Studium in einer anderen Stadt — wo ist mein Hauptwohnsitz?

Das hängt vom überwiegenden Naheverhältnis ab. Wer unter der Woche am Studienort lebt und dort den Lebensmittelpunkt hat, meldet ihn dort; wer regelmäßig heimfährt und die Bindung am Heimatort behält, dort. Sind die Beziehungen gleichwertig, dürfen Sie wählen.

Wie ändere ich den Hauptwohnsitz?

Über die Anmeldung des Wohnsitzes bei der Meldebehörde, binnen drei Tagen nach dem Bezug. Dabei geben Sie an, welcher Wohnsitz der Hauptwohnsitz ist.

RECHTSGRUNDLAGE
Rechtsgrundlage
GrundlageBundes-Verfassungsgesetz Artikel 6 Absatz 3, Meldegesetz 1991
Quellewww.ris.bka.gv.at
QUELLEN

Wo dieser Begriff erklärt wird

Der Begriff kommt auf 7 Seiten vor. Die wichtigsten:

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