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Hauptwohnsitz
Der Hauptwohnsitz ist dort, wo der Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt. Jede Person kann nur einen Hauptwohnsitz haben, weitere Unterkünfte sind Nebenwohnsitze. Die Definition steht in der Bundesverfassung.
Woran er sich bemisst
Entscheidend ist eine Gesamtschau, nicht ein einzelnes Merkmal. Das Meldegesetz nennt unter anderem:
- Aufenthaltsdauer und Wohnverhältnisse
- Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
- Ausgangspunkt des Weges dorthin
- Wohnsitz der übrigen Familienmitglieder
- Funktionen in öffentlichen und privaten Einrichtungen
Wo mehrere Wohnsitze bestehen, entscheidet das überwiegende Naheverhältnis. Bei gleichwertigen Beziehungen dürfen Sie selbst bestimmen, welchen Sie als Hauptwohnsitz bezeichnen.
Warum das zählt
| Bereich | Bedeutung |
|---|---|
| Wahlrecht | Sie wählen dort, wo Ihr Hauptwohnsitz liegt |
| Behörden | viele Verfahren richten sich nach dem Hauptwohnsitz, etwa die Kfz-Zulassung |
| Gemeindefinanzen | der Finanzausgleich verteilt Mittel nach Hauptwohnsitzen |
| Abgaben | manche Gemeinden heben für Nebenwohnsitze eigene Abgaben ein |
Abgrenzung
Der Hauptwohnsitz ist keine freie Wahl: Er ergibt sich aus den tatsächlichen Verhältnissen. Wer ihn falsch meldet, riskiert eine Strafe nach dem Meldegesetz. Der Nebenwohnsitz ist dagegen jede weitere Unterkunft, die ebenfalls zu melden ist.
Häufige Fragen
Kann ich zwei Hauptwohnsitze haben?
Nein. Mehrere Wohnsitze sind zulässig, aber nur einer davon ist der Hauptwohnsitz.
Studium in einer anderen Stadt — wo ist mein Hauptwohnsitz?
Das hängt vom überwiegenden Naheverhältnis ab. Wer unter der Woche am Studienort lebt und dort den Lebensmittelpunkt hat, meldet ihn dort; wer regelmäßig heimfährt und die Bindung am Heimatort behält, dort. Sind die Beziehungen gleichwertig, dürfen Sie wählen.
Wie ändere ich den Hauptwohnsitz?
Über die Anmeldung des Wohnsitzes bei der Meldebehörde, binnen drei Tagen nach dem Bezug. Dabei geben Sie an, welcher Wohnsitz der Hauptwohnsitz ist.
| Grundlage | Bundes-Verfassungsgesetz Artikel 6 Absatz 3, Meldegesetz 1991 |
|---|---|
| Quelle | www.ris.bka.gv.at |
- RIS, Meldegesetz 1991: Begriffsbestimmungen zum Hauptwohnsitz · abgerufen am 23.09.2026
- oesterreich.gv.at: An- und Abmeldung des Wohnsitzes · abgerufen am 23.09.2026
Wo dieser Begriff erklärt wird
Der Begriff kommt auf 7 Seiten vor. Die wichtigsten:
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