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Bezirksverwaltungsbehörde
Die Bezirksverwaltungsbehörde ist die unterste staatliche Verwaltungsebene in Österreich. In Landbezirken ist das die Bezirkshauptmannschaft, in den 15 Statutarstädten der Magistrat. Zusammen sind es 94 — 79 Bezirkshauptmannschaften und 15 Magistrate.
Wofür sie zuständig ist
Sie erledigt, was über die Gemeinde hinausgeht und keiner höheren Behörde vorbehalten ist:
- Reisepass und Personalausweis als Passbehörde
- Führerschein und Kfz-Zulassung außer in Städten mit Polizeibehörde
- Gewerbe, Veranstaltungen, Naturschutz, Wasserrecht
- ID Austria als ID Austria nutzen können. Diesen Termin kann man nicht…">Registrierungsbehörde
- Verwaltungsstrafen etwa nach dem Meldegesetz
Nicht zuständig ist sie für das Meldewesen und für Personenstandsurkunden — das erledigt die Gemeinde. Welche Stelle für Ihren Ort gilt, zeigt der Zuständigkeits-Finder.
Die drei Formen im Vergleich
| Form | Anzahl | Besonderheit |
|---|---|---|
| Bezirkshauptmannschaft | 79 | reine Bezirksbehörde, keine Gemeindeaufgaben |
| Magistrat einer Statutarstadt | 15 | Gemeinde und Bezirk in einer Behörde |
| Landespolizeidirektion | in 15 Städten | nur für bestimmte Aufgaben, vor allem Kfz |
Abgrenzung
Die Bezirkshauptmannschaft ist eine Behörde des Landes, nicht des Bundes, und wird vom Bezirkshauptmann geleitet. Das Bezirksgericht gehört dagegen zur Justiz: Grundbuch, Verlassenschaft und Erwachsenenschutz laufen dort, nicht bei der Bezirkshauptmannschaft.
Häufige Fragen
Muss ich zur Bezirkshauptmannschaft meines Wohnsitzes?
Nicht immer. Reisepass und Personalausweis bekommen Sie bei jeder Passbehörde in Österreich, ebenso Führerschein-Duplikat und -Umtausch. An den Wohnsitz gebunden sind etwa Gewerbeanmeldung und Kfz-Zulassung.
Was ist der Unterschied zwischen Bezirk und Gemeinde?
Die Gemeinde ist die Selbstverwaltungsebene vor Ort, der Bezirk die staatliche Verwaltungsebene darüber. In Statutarstädten fallen beide in einer Behörde zusammen.
Wie viele Bezirke hat Österreich?
94 Verwaltungsbezirke: 79 Landbezirke mit Bezirkshauptmannschaft und 15 Statutarstädte. Wien zählt dabei als eine Statutarstadt, gegliedert in 23 Gemeindebezirke.
| Grundlage | Bundes-Verfassungsgesetz, Artikel 118 und 119 |
|---|---|
| Quelle | www.oesterreich.gv.at |
- oesterreich.gv.at, Begriffslexikon: Bezirksverwaltungsbehörde · abgerufen am 23.09.2026
- Statistik Austria, Gemeindeverzeichnis: Gebietsstand 2026, Grundlage der Bezirkszahlen · abgerufen am 23.09.2026
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