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Zentrales Melderegister

Das Zentrale Melderegister, kurz ZMR, ist die bundesweite Datenbank aller Wohnsitzmeldungen in Österreich. Es ging am 1. März 2002 in den Echtbetrieb und wird vom Innenministerium geführt.

Was das für Sie bedeutet

Seit 2002 kann jede Meldebehörde in Österreich Bestätigungen über Ihre Meldungen ausstellen, unabhängig davon, wo Sie gemeldet sind oder waren. Für Meldungen vor dem 1. März 2002 gilt das nicht: Die liegen nur im örtlichen Melderegister der damaligen Gemeinde, und nur diese kann sie bestätigen.

Die Meldebestätigung und die historische Meldebestätigung ab 2002 bekommen Sie auch online mit ID Austria — allerdings nur für sich selbst.

Meldeauskunft über andere Personen

Das ZMR ist kein öffentliches Telefonbuch, aber eine einfache Meldeauskunft über eine andere Person ist möglich, wenn Sie sie eindeutig bezeichnen können — Name plus mindestens ein weiteres Merkmal wie Geburtsdatum oder frühere Adresse. Ein Grund muss nicht angegeben werden.

Kosten der Meldeauskunft
Posten Betrag
Antrag mündlich gebührenfrei
Antrag schriftlich 21 Euro
Antrag elektronisch mit ID Austria 13 Euro Eingabegebühr
Auskunft aus dem ZMR 3,30 Euro
Auskunft aus dem örtlichen Register 2,10 Euro

Die 3,30 Euro fallen auch dann an, wenn die Abfrage zu keinem eindeutigen Ergebnis führt.

Auskunftssperre

Wer ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft macht — etwa bei Gefährdung durch Gewalt oder Nachstellung —, kann bei der Meldebehörde eine Auskunftssperre beantragen. Dann wird an Private keine Meldeauskunft erteilt. Behörden und Gerichte erhalten die Daten weiterhin.

Abgrenzung

Das ZMR erfasst Wohnsitze, nicht Personenstand. Geburt, Ehe und Tod stehen im Zentralen Personenstandsregister, die Staatsbürgerschaft im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister.

Häufige Fragen

Kann ich sehen, wer meine Daten abgefragt hat?

Sie haben nach dem Datenschutzrecht ein Auskunftsrecht gegenüber der verantwortlichen Stelle. Die Protokolle des ZMR werden geführt; fragen Sie bei der Meldebehörde nach.

Warum findet die Behörde meine alte Meldung nicht?

Weil sie vor dem 1. März 2002 liegt. Dafür ist die damalige Gemeinde zuständig.

RECHTSGRUNDLAGE
Rechtsgrundlage
GrundlageMeldegesetz 1991
QUELLEN

Wo dieser Begriff erklärt wird

Der Begriff kommt auf 8 Seiten vor. Die wichtigsten:

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